Nehmen Sie als Verkäufer/Vermieter oder Kauf-/Mietinteressent mit der ENZENHÖFER IMMOBILIEN GmbH Kontakt auf, kommt mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit mit dem Anbieter ein Maklervertrag zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande:
1. ENZENHÖFER IMMOBILIEN weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Anbieter (Verkäufer/Vermieter) beziehungsweise von einem vom Anbieter (Verkäufer/Vermieter) beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. ENZENHÖFER IMMOBILIEN gibt diese Informationen nur weiter und übernimmt deshalb für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Anbieter und Interessent verpflichten sich, unter Ausschluß verschuldensunabhängiger Haftung des Maklers, Objektinformationen untereinander beziehungsweise selbständig zu prüfen und gegebenenfalls zu klären.
2. Das Angebot von ENZENHÖFER IMMOBILIEN ist freibleibend und unverbindlich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Auftraggeber bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung von ENZENHÖFER IMMOBILIEN, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. Private Eigenbemühungen und die Annahme rein privater und ohne sonstige Maklertätigkeit erhaltener Angebote stehen dem Anbieter frei. Er ist in diesem Fall ENZENHÖFER IMMOBILIEN zum Aufwendungsersatz verpflichtet.
3. ENZENHÖFER IMMOBILIEN darf sowohl für den Verkäufer/Vermieter als auch für den Käufer/Mieter tätig werden.
4. Ist dem Verkäufer oder Vermieter eine nachgewiesene Vertragsabschlußgelegenheit bereits bekannt, ist er verpflichtet, dem Makler dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
5. Wird dem Anbieter oder Interessent oder seinem Rechtsnachfolger ein von ENZENHÖFER IMMOBILIEN angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, ist er verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch dem Makler erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich der Objekte von ENZENHÖFER IMMOBILIEN abzulehnen. An diesen Angebotsschutz ist der Kunde beziehungsweise sein Rechtsnachfolger für die Dauer von 6 Monaten gebunden, gerechnet ab Angebotsabgabe durch ENZENHÖFER IMMOBILIEN.
6. a) Verkauf: Bei einem rechtswirksamen Abschluss des Kaufvertrages über das angebotene Objekt entsteht ein Provisionsanspruch des Maklers gegenüber dem Verkäufer und dem Käufer in Höhe von jeweils 3,57% inklusive MwSt., soweit nicht unser Angebot einen anderen Provisionssatz ausweist. Die Provision errechnet sich aus dem gesamten Kaufpreis einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etc. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt (s. Ziffer 2).
b) Vermietung: Bei einem rechtswirksamen Abschluss eines Mietvertrages über das angebotene Objekt entsteht ein Provisionsanspruch des Maklers gegenüber dem Vermieter in Höhe von 2,38 Monatskaltmieten inklusive MwSt., soweit nicht unser Angebot einen anderen Provisionssatz ausweist. Die Provision errechnet sich aus der Nettomiete ohne Nebenkosten, einschließlich etwaiger Tiefgarage. Abzulösende Einrichtungsgegenstände bleiben für die Provision unerheblich.
7. Die Provisionsforderung ist mit Abschluss des beabsichtigten Vertrages verdient und mit Rechnungsstellung von ENZENHÖFER IMMOBILIEN innerhalb dort genannter Frist zur Zahlung fällig.
8. Falls sich während des Verkaufsprozesses des vertraglich vereinbarten Objekts, andere Voraussetzungen ergeben, entsprechen dem Abschluss eines Kaufvertrages ebenso der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers oder dessen Rechtsnachfolger.
9. ENZENHÖFER IMMOBILIEN hat auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge der Vermittlung zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt und der Kauf erst zu einem späteren Zeitpunkt vollzogen wird. Diese Regelung gilt für zwei Jahre nach Mietvertragsbeginn. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.
10. ENZENHÖFER IMMOBILIEN hat Anspruch auf die Teilnahme am Beurkundungstermin sowie auf eine Ausfertigung der Urkunde.
11. Der Makler haftet nicht für die tatsächliche Bonität der vermittelten Vertragspartei. Für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der vermittelten Vertragspartei relevante und übliche Nachweise hat er eingeholt und dem Auftraggeber zur weiteren, abschließenden Bewertung überlassen.
12. Der Makler nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer oder Vermieter in Empfang.
13. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht berührt. Anstelle eventuell unwirksamer Bedingungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.